
Das DocuExpert Ingenieurbüro ist ein branchenübergreifender Dienstleister für die Erstellung technischer Dokumentationen. Bundesweit beraten und begleiten wir sie bei ihren Dokumentationsaufgaben von der Recherche bis zur Publikation.
Technische Redakteure, Illustratoren und Übersetzer werden nach Bedarf für sie tätig. Das ermöglicht uns Flexibilität und Effizienz bei flachen Strukturen.
Erfahren sie unsere Leistungsfähigkeit und beanspruchen sie den Freiraum für ihr Kerngeschäft. DocuExpert Dokumente gründen auf der konsequenten Anwendung aktueller Richtlinien, Verordnungen und Normen. Deshalb tragen sie das Prädikat „rechtssicher“. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Nutzen sie unsere Erfahrungen zur Gestaltung ihrer Dokumentationsprozesse. Wir beraten über die komplexen rechtlichen Anforderungen und ihre Umsetzung gemäß Corporate Identity. Inhaltliche und strukturelle Vorgaben finden volle Anwendung.
DocuExpert Dokumente gründen auf der konsequenten Anwendung aktueller EU-Richtlinien, EU-Verordnungen und harmonisierter Normen. Ob die Durchführung des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens oder die Verfassung ihrer produktbegleitenden Dokumente … es gilt das Prädikat „rechtssicher“.
Die CE-Konformitätsbewertung – überall dort, wo ein Hersteller nachweisen muss, dass sein Produkt die geltenden EU-Anforderungen erfüllt. Ob Maschinen und komplexe Anlagen, elektrische Betriebsmittel oder die Leistungsbeschreibung im Stahlbau … wir erledigen alles für das CE auf dem Typenschild!
Ob Konformitätsbewertung, Produktdokumentation, Betreiberdokumente oder Übersetzungen: DocuExpert begleitet sie normgerecht – von der Recherche bis zum fertigen Dokument.
Unser Schwerpunkt: Ermittlung der zutreffenden EU-Richtlinien und harmonisierten Normen, Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens bis zur Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.
Mehr erfahren → 02Risikobeurteilung, technische Unterlagen und Dokumentation – damit ihr Produkt sicher und richtlinienkonform in den Verkehr gebracht werden kann. Inklusive Umstellung auf die neue Maschinenverordnung.
Mehr erfahren → 03Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen nach Betriebssicherheitsverordnung – für den sicheren Betrieb ihrer Arbeitsmittel.
Mehr erfahren → 04Technische Übersetzungen ausschließlich durch muttersprachige Ingenieure – druckfertig formatiert und in allen gängigen Sprachen, branchenspezifisch und terminologisch konsistent.
Mehr erfahren →Das CE-Konformitätsbewertungsverfahren ist der Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Es ist die Voraussetzung dafür, dass ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht werden darf. Wir dokumentieren den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis der Konformität.
Mit dem Konformitätsbewertungsverfahren weist der Hersteller nach, dass sein Produkt alle zutreffenden europäischen Rechtsvorschriften erfüllt. Erst nach erfolgreichem Abschluss dürfen die CE-Kennzeichnung angebracht und die Konformitätserklärung ausgestellt werden.
Zu Beginn ist zu ermitteln, welche EU-Richtlinien und -Verordnungen auf das Produkt anzuwenden sind – häufig greifen mehrere zugleich. Die konkrete Umsetzung der Schutzziele erfolgt über harmonisierte Normen: Wendet der Hersteller sie an, gilt die sogenannte Konformitätsvermutung, und die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen wird unterstellt.
Ob eine notifizierte („zugelassene“) Stelle einzuschalten ist, hängt vom Produkt und der jeweiligen Richtlinie ab. Wir klären diese Frage zu Beginn des Verfahrens und begleiten sie über alle Schritte hinweg.

Die Anwendung harmonisierter Normen ist freiwillig – löst aber die Vermutung aus, dass die zugehörigen Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Das schafft Rechtssicherheit und einen klaren Bewertungsmaßstab.
Sobald sie Komponenten für den Verkauf oder die Eigennutzung zusammenbauen, wesentlich verändern oder importieren, werden sie zum Hersteller einer Maschine – und tragen nach dem Produkthaftungsgesetz die Verantwortung für die Sicherheit ihres Produkts.
Als Hersteller, Bevollmächtigter oder Importeur müssen sie prüfen, welchen EU-Richtlinien ihr Produkt unterliegt und ob die darin festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Auf dieser Grundlage durchlaufen sie das Konformitätsbewertungsverfahren, stellen die technischen Unterlagen zusammen und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.
Zum 20. Januar 2027 löst die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) ab. Ab diesem Stichtag dürfen Maschinen ausschließlich nach der neuen Verordnung in den Verkehr gebracht werden – eine Übergangsphase mit Wahlrecht zwischen beiden Rechtstexten ist nicht vorgesehen.
Die MVO erweitert die Anforderungen unter anderem um Aspekte der Digitalisierung, Cybersicherheit und Software. Wir begleiten sie frühzeitig bei der Umstellung ihrer Konformitätsbewertung und ihrer technischen Dokumentation, damit ihre Produkte zum Stichtag rechtssicher dokumentiert sind.
Die produktbegleitende Dokumentation geht mit der Lieferung in das Eigentum ihres Kunden über. Sie gewährleistet nicht nur einen sicheren Einsatz über viele Jahre, sondern ist auch die Visitenkarte für ihr Produkt. Deshalb sichern wir auch bei Gestaltung und Layout eine hohe Qualität – denn eine professionelle Produktdokumentation ist das Äquivalent für ein ebensolches Produkt.
Ab diesem Tag gilt für Maschinen ausschließlich die EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Umstellung vorzubereiten.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die entscheidende Verordnung für den Betrieb von Arbeitsmitteln. Sie regelt die Mindestanforderungen für deren Bereitstellung und Benutzung sowie die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Vom Betreiber zum Hersteller. Die Maschinenrichtlinie setzt den Betreiber, der sich eine Maschine für die eigene Verwendung komplett herstellt, dem Hersteller gleich (Eigenhersteller). Dies gilt auch, wenn zwei Teilmaschinen zu einer Gesamtanlage verkettet werden.
Umbau von Maschinen – wesentliche Veränderung. Jeder Umbau ist abhängig vom Umfang der Änderungen differenziert zu betrachten. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, muss die Maschine ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dem Stand der Technik durchlaufen – sie ist dann wie eine neue Maschine zu betrachten.
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen: Vor der Verwendung von Arbeitsmitteln sind die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. Eine CE-Kennzeichnung entbindet nicht von dieser Pflicht (BetrSichV, Abschnitt 2, §3).
Sicherheit durch Betriebsanweisungen: Vor der erstmaligen Verwendung ist eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache bereitzustellen (BetrSichV, Abschnitt 2, §12).
* Angaben auszugsweise; vollständige Grundpflichten siehe BetrSichV.
Vor der Verwendung von Arbeitsmitteln sind die auftretenden Gefährdungen systematisch zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten – aus langjähriger Praxis und auf Basis aktueller Normen erstellt und dokumentiert.

Anweisungen des Betreibers an seine Mitarbeiter zu Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren und Stoffen – mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

DocuExpert lässt Dokumente ausschließlich durch muttersprachige Ingenieure und Techniker übersetzen. Die Auswahl der Übersetzer erfolgt branchenspezifisch – für größtmögliche Textqualität.
In enger Kooperation mit langjährigen Partnern werden Übersetzungen zeitnah und mit hoher Terminsicherheit abgewickelt. Sie erhalten ihre Dokumente im gewünschten Format mit geprüftem Layout, druckfertig formatiert.
Alle Sprachen auf Anfrage. Nach Zusendung der Originaldatei erhalten sie innerhalb weniger Stunden ein verbindliches Komplettangebot.
Büroleitung
Es ist unser Ziel, sie als Hersteller und Betreiber von technischen Produkten bei der Umsetzung der geltenden EU-Anforderungen zu unterstützen.
Seit 2003 sind wir bundesweit für unsere Kunden ein kompetenter und zuverlässiger Partner. DocuExpert erstellt ihre technischen Dokumente.
Nach Kontaktaufnahme erhalten sie unsere Geheimhaltungserklärung (NDA). Auf Grundlage der im Anschluss von ihnen übermittelten Unterlagen erhalten sie umgehend die Aufwandsabschätzung für ihr Projekt … schnell und unverbindlich!