Technische Dokumentation – Arbeitsplatz mit Betriebsanleitung
Ingenieurbüro · seit 2003

Technische Dokumentation, die rechtssicher ist.

Das DocuExpert Ingenieurbüro ist ein branchenübergreifender Dienstleister für die Erstellung technischer Dokumentationen. Bundesweit beraten und begleiten wir sie bei ihren Dokumentationsaufgaben von der Recherche bis zur Publikation.

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Herzlich willkommen

Wir sind Dienstleister – für ihren Freiraum.

Technische Redakteure, Illustratoren und Übersetzer werden nach Bedarf für sie tätig. Das ermöglicht uns Flexibilität und Effizienz bei flachen Strukturen.

Erfahren sie unsere Leistungsfähigkeit und beanspruchen sie den Freiraum für ihr Kerngeschäft. DocuExpert Dokumente gründen auf der konsequenten Anwendung aktueller Richtlinien, Verordnungen und Normen. Deshalb tragen sie das Prädikat „rechtssicher“. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Beratung

Nutzen sie unsere Erfahrungen zur Gestaltung ihrer Dokumentationsprozesse. Wir beraten über die komplexen rechtlichen Anforderungen und ihre Umsetzung gemäß Corporate Identity. Inhaltliche und strukturelle Vorgaben finden volle Anwendung.

Richtlinien, Verordnungen & Normen

DocuExpert Dokumente gründen auf der konsequenten Anwendung aktueller EU-Richtlinien, EU-Verordnungen und harmonisierter Normen. Ob die Durchführung des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens oder die Verfassung ihrer produktbegleitenden Dokumente … es gilt das Prädikat „rechtssicher“.

Kernkompetenz · CE-Konformitätsbewertung

Branchenübergreifend tätig.

Die CE-Konformitätsbewertung – überall dort, wo ein Hersteller nachweisen muss, dass sein Produkt die geltenden EU-Anforderungen erfüllt. Ob Maschinen und komplexe Anlagen, elektrische Betriebsmittel oder die Leistungsbeschreibung im Stahlbau … wir erledigen alles für das CE auf dem Typenschild!

Maschinenbau Elektrische Betriebsmittel Medizintechnik Stahlbau Anlagenbau … und mehr
Leistungen

Verzahnte Kompetenzfelder – ein durchgängiger Prozess.

Ob Konformitätsbewertung, Produktdokumentation, Betreiberdokumente oder Übersetzungen: DocuExpert begleitet sie normgerecht – von der Recherche bis zum fertigen Dokument.

01 — Kernkompetenz

CE-Konformitätsbewertung

Das CE-Konformitätsbewertungsverfahren ist der Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Es ist die Voraussetzung dafür, dass ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht werden darf. Wir dokumentieren den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis der Konformität.

Das Konformitätsbewertungsverfahren

Mit dem Konformitätsbewertungsverfahren weist der Hersteller nach, dass sein Produkt alle zutreffenden europäischen Rechtsvorschriften erfüllt. Erst nach erfolgreichem Abschluss dürfen die CE-Kennzeichnung angebracht und die Konformitätserklärung ausgestellt werden.

Zu Beginn ist zu ermitteln, welche EU-Richtlinien und -Verordnungen auf das Produkt anzuwenden sind – häufig greifen mehrere zugleich. Die konkrete Umsetzung der Schutzziele erfolgt über harmonisierte Normen: Wendet der Hersteller sie an, gilt die sogenannte Konformitätsvermutung, und die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen wird unterstellt.

Unsere Leistungen

  • Ermittlung der zutreffenden EU-Richtlinien und harmonisierten Normen
  • Durchführung und Dokumentation des Konformitätsbewertungsverfahrens
  • Erstellung der Risikobeurteilung nach dem Stand der Technik
  • Zusammenstellung der technischen Unterlagen
  • Ausarbeitung von Konformitäts- bzw. Einbauerklärung
  • Begleitung bei der CE-Kennzeichnung ihres Produkts

Ob eine notifizierte („zugelassene“) Stelle einzuschalten ist, hängt vom Produkt und der jeweiligen Richtlinie ab. Wir klären diese Frage zu Beginn des Verfahrens und begleiten sie über alle Schritte hinweg.

CE-Kennzeichnung und harmonisierte Normen

Konformitätsvermutung

Die Anwendung harmonisierter Normen ist freiwillig – löst aber die Vermutung aus, dass die zugehörigen Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Das schafft Rechtssicherheit und einen klaren Bewertungsmaßstab.

Relevante EU-Vorschriften (Auswahl)

  • 2023/1230 Maschinenverordnung (MVO)
  • 2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie
  • 2014/30/EU EMV-Richtlinie
  • 2017/745 Medizinprodukteverordnung (MDR)
  • 2014/68/EU Druckgeräterichtlinie
02 — Hersteller

Herstellerpflichten

Sobald sie Komponenten für den Verkauf oder die Eigennutzung zusammenbauen, wesentlich verändern oder importieren, werden sie zum Hersteller einer Maschine – und tragen nach dem Produkthaftungsgesetz die Verantwortung für die Sicherheit ihres Produkts.

Als Hersteller, Bevollmächtigter oder Importeur müssen sie prüfen, welchen EU-Richtlinien ihr Produkt unterliegt und ob die darin festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Auf dieser Grundlage durchlaufen sie das Konformitätsbewertungsverfahren, stellen die technischen Unterlagen zusammen und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.

Von der Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung

Zum 20. Januar 2027 löst die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) ab. Ab diesem Stichtag dürfen Maschinen ausschließlich nach der neuen Verordnung in den Verkehr gebracht werden – eine Übergangsphase mit Wahlrecht zwischen beiden Rechtstexten ist nicht vorgesehen.

Die MVO erweitert die Anforderungen unter anderem um Aspekte der Digitalisierung, Cybersicherheit und Software. Wir begleiten sie frühzeitig bei der Umstellung ihrer Konformitätsbewertung und ihrer technischen Dokumentation, damit ihre Produkte zum Stichtag rechtssicher dokumentiert sind.

Unsere Leistungen

  • Recherche produktbezogener Richtlinien, Gesetze und Normen
  • Erstellung der Risikobeurteilung
  • Unterstützung sicherheitsgerechte Gestaltung von Maschinen, Anlagen, Prozessen und Produkten
  • Erstellung technischer Dokumentation
  • Ausarbeitung Konformitätserklärung / Einbauerklärung

… und nicht zu vergessen

Die produktbegleitende Dokumentation geht mit der Lieferung in das Eigentum ihres Kunden über. Sie gewährleistet nicht nur einen sicheren Einsatz über viele Jahre, sondern ist auch die Visitenkarte für ihr Produkt. Deshalb sichern wir auch bei Gestaltung und Layout eine hohe Qualität – denn eine professionelle Produktdokumentation ist das Äquivalent für ein ebensolches Produkt.

Stichtag 20. Januar 2027

Ab diesem Tag gilt für Maschinen ausschließlich die EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Umstellung vorzubereiten.

03 — Betreiber

Betreiberpflichten

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die entscheidende Verordnung für den Betrieb von Arbeitsmitteln. Sie regelt die Mindestanforderungen für deren Bereitstellung und Benutzung sowie die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.

Vom Betreiber zum Hersteller. Die Maschinenrichtlinie setzt den Betreiber, der sich eine Maschine für die eigene Verwendung komplett herstellt, dem Hersteller gleich (Eigenhersteller). Dies gilt auch, wenn zwei Teilmaschinen zu einer Gesamtanlage verkettet werden.

Umbau von Maschinen – wesentliche Veränderung. Jeder Umbau ist abhängig vom Umfang der Änderungen differenziert zu betrachten. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, muss die Maschine ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dem Stand der Technik durchlaufen – sie ist dann wie eine neue Maschine zu betrachten.

Grundpflichten des Arbeitgebers*

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen: Vor der Verwendung von Arbeitsmitteln sind die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. Eine CE-Kennzeichnung entbindet nicht von dieser Pflicht (BetrSichV, Abschnitt 2, §3).

Sicherheit durch Betriebsanweisungen: Vor der erstmaligen Verwendung ist eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache bereitzustellen (BetrSichV, Abschnitt 2, §12).

Unsere Leistungen

  • Überprüfung Sicherheitsstatus, Ausarbeitung Maßnahmenkatalog
  • Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Ermittlung der Schutzmaßnahmen
  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen

* Angaben auszugsweise; vollständige Grundpflichten siehe BetrSichV.

Gefährdungsbeurteilung

Vor der Verwendung von Arbeitsmitteln sind die auftretenden Gefährdungen systematisch zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten – aus langjähriger Praxis und auf Basis aktueller Normen erstellt und dokumentiert.

Beispiel einer Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen

Anweisungen des Betreibers an seine Mitarbeiter zu Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren und Stoffen – mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

04 — Übersetzung

Technische Übersetzungen

Technische Übersetzungen in alle Sprachen

DocuExpert lässt Dokumente ausschließlich durch muttersprachige Ingenieure und Techniker übersetzen. Die Auswahl der Übersetzer erfolgt branchenspezifisch – für größtmögliche Textqualität.

In enger Kooperation mit langjährigen Partnern werden Übersetzungen zeitnah und mit hoher Terminsicherheit abgewickelt. Sie erhalten ihre Dokumente im gewünschten Format mit geprüftem Layout, druckfertig formatiert.

  • Implementierung von Übersetzungen in Dokumentationsprozesse und Redaktionssysteme
  • Einsatz von Translation-Memory-Systemen
  • Mehrsprachiges Dokumentenmanagement
  • Erstellung von Terminologiedatenbanken

Alle Sprachen auf Anfrage. Nach Zusendung der Originaldatei erhalten sie innerhalb weniger Stunden ein verbindliches Komplettangebot.

Portfolio

Das gesamte Leistungsspektrum.

01CE-Konformitätsbewertung
02Betriebsanleitungen
03Montageanleitungen
04Handbücher / Manuals
05Anlagendokumentationen
06Gefährdungsbeurteilungen
07Betriebsanweisungen
08Serviceunterlagen
09Layout & Corporate Design
+Individuell auf Anfrage
Frank Randig, Büroleitung DocuExpert Büroleitung
DocuExpert

Frank Randig

Dipl.-Ing. (FH) · Technischer Redakteur

Es ist unser Ziel, sie als Hersteller und Betreiber von technischen Produkten bei der Umsetzung der geltenden EU-Anforderungen zu unterstützen.

Seit 2003 sind wir bundesweit für unsere Kunden ein kompetenter und zuverlässiger Partner. DocuExpert erstellt ihre technischen Dokumente.

„… und tragen das Prädikat rechtssicher.“
Kontakt

Sprechen wir über ihr Projekt.

Nach Kontaktaufnahme erhalten sie unsere Geheimhaltungserklärung (NDA). Auf Grundlage der im Anschluss von ihnen übermittelten Unterlagen erhalten sie umgehend die Aufwandsabschätzung für ihr Projekt … schnell und unverbindlich!

Internetwww.docuexpert.de

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt

Frank Randig, Technischer Redakteur
DocuExpert – Ingenieurbüro für Technische Dokumentation

Kontakt

Mobil: +49 174 4719506
E-Mail: f.randig@docuexpert.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 225 427 931

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