Ist ihre Dokumentation bereit für die Maschinenverordnung?
Die Maschinenverordnung ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Maschinen, die ab dem Stichtag in Verkehr gebracht werden, müssen die neuen Anforderungen erfüllen – auch wenn Konstruktion und Betriebsanleitung schon Jahre alt sind.
Die wichtigsten Neuerungen für ihre Dokumentation
Eine Auswahl der Änderungen, die sich direkt auf Betriebsanleitung und technische Unterlagen auswirken.
Digitale Betriebsanleitung
Erstmals zulässig, aber an Bedingungen geknüpft: Zugangshinweis an der Maschine, dauerhafte Verfügbarkeit und kostenlose Papierfassung auf Anfrage. Für nicht-professionelle Verwender bleiben die wesentlichen Sicherheitsinformationen in Papierform Pflicht.
Erweiterte Pflichtinhalte
Die Anforderungen an den Inhalt der Betriebsanleitung wurden ergänzt. Bestehende Anleitungen sollten gezielt auf die neuen Punkte geprüft werden.
EU-Konformitätserklärung
Kann künftig auch über eine Internetadresse bereitgestellt werden, auf die die Betriebsanleitung verweist.
Cybersicherheit und Software
Neue Anforderungen zum Schutz sicherheitsrelevanter Hard- und Software gegen Korrumpierung sowie zur Rückverfolgbarkeit von Eingriffen.
Künstliche Intelligenz
Sicherheitsbauteile und Maschinen mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten werden gesondert betrachtet und erfordern eine benannte Stelle.
Hochrisiko-Maschinen
Anhang I ersetzt die bisherige Liste nach Anhang IV. Für Maschinen nach Teil A ist eine benannte Stelle verpflichtend.
Gap-Analyse ihrer bestehenden Unterlagen
Ich prüfe ihre vorhandene Betriebsanleitung und die zugehörigen CE-Unterlagen gegen die Anforderungen der Maschinenverordnung. Sie erhalten einen strukturierten Bericht mit:
- einer Übersicht nach Themenbereichen mit Ampelbewertung
- konkreten Fundstellen im Dokument
- Hinweisen auf fehlende oder anzupassende Inhalte
- einer Priorisierung der nächsten Schritte
Auf Wunsch übernehme ich anschließend auch die Überarbeitung der Dokumentation.
Für wen sich die Analyse lohnt
Hersteller mit vielen Bestandsanleitungen
Wenn vor dem Stichtag nicht alles gleichzeitig überarbeitet werden kann, zeigt die Analyse, wo der Handlungsbedarf am größten ist.
Maschinen mit Ex-Bereichen
Wo Maschinenverordnung und ATEX zusammenwirken, prüfe ich beide Anforderungen in einem Durchgang.
↗ ExplosionsschutzUnternehmen ohne eigene CE-Abteilung
Sie erhalten eine fachliche Einschätzung, ohne intern Kapazitäten für die Einarbeitung in die Verordnung aufbauen zu müssen.
In vier Schritten zum Bericht
Anfrage
Sie schildern kurz Maschine und Umfang. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Unterlagen
Sie übermitteln die Dokumente über einen sicheren Kanal.
Analyse
Ich prüfe die Unterlagen und erstelle den Bericht.
Auswertung
Vorlage der Ergebnisse und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise.
Die Zusammenarbeit erfolgt vollständig remote.
Ersteinschätzung anfragen
Schreiben sie mir kurz, um welche Maschine und welche Unterlagen es geht. Die E-Mail-Vorlage enthält bereits die wichtigsten Angaben für eine erste Einschätzung.