Start · Tätigkeitsfeld

Betriebssicherheit

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln. Wir unterstützen bei Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen – für den sicheren Betrieb.

↗
Der Explosionsschutz gehört zu den Betreiberpflichten. Zum Abschnitt Explosionsschutz →

Vom Betreiber zum Hersteller. Die Maschinenrichtlinie setzt den Betreiber, der sich eine Maschine für die eigene Verwendung komplett herstellt, dem Hersteller gleich (Eigenhersteller). Dies gilt auch, wenn zwei Teilmaschinen zu einer Gesamtanlage verkettet werden.

Umbau von Maschinen – wesentliche Veränderung. Jeder Umbau ist abhängig vom Umfang der Änderungen differenziert zu betrachten. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, muss die Maschine ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dem Stand der Technik durchlaufen – sie ist dann wie eine neue Maschine zu betrachten.

↗
Bei vernetzten Produkten löst eine wesentliche Änderung zusätzlich die Pflichten des Cyber Resilience Act aus. Zum Abschnitt Herstellerpflichten →

Grundpflichten des Arbeitgebers*

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen: Vor der Verwendung von Arbeitsmitteln sind die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. Eine CE-Kennzeichnung entbindet nicht von dieser Pflicht (BetrSichV, Abschnitt 2, §3).

Sicherheit durch Betriebsanweisungen: Vor der erstmaligen Verwendung ist eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache bereitzustellen (BetrSichV, Abschnitt 2, §12).

Unsere Leistungen

  • Überprüfung Sicherheitsstatus, Ausarbeitung Maßnahmenkatalog
  • Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Ermittlung der Schutzmaßnahmen
  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen

* Angaben auszugsweise; vollständige Grundpflichten siehe BetrSichV.

Gefährdungsbeurteilung

Vor der Verwendung von Arbeitsmitteln sind die auftretenden Gefährdungen systematisch zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten – aus langjähriger Praxis und auf Basis aktueller Normen erstellt und dokumentiert.

Beispiel einer Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen

Anweisungen des Betreibers an seine Mitarbeiter zu Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren und Stoffen – mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Sprechen wir über ihr Projekt.

Nach Kontaktaufnahme erhalten sie unsere Geheimhaltungserklärung (NDA) und – auf Grundlage der übermittelten Unterlagen – umgehend die Aufwandsabschätzung. Schnell, unverbindlich.