Dokumentation und Konformität für Produkte mit digitalen Elementen nach der Verordnung (EU) 2024/2847 – als Dokumentations- und Konformitäts-Tätigkeitsfeld, bewusst abgegrenzt vom Security-Engineering.
Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen – Hard- wie Software mit Datenverbindung – zu Cybersicherheit über den gesamten Lebenszyklus. Er folgt der bekannten Logik der CE-Kennzeichnung und gilt branchenübergreifend, auch für vernetzte Maschinen und Steuerungen.
Die Verordnung ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle gelten seit dem 11. September 2026. Die vollen Anforderungen mit CE-Pflicht greifen ab dem 11. Dezember 2027 – ab dann ist das Inverkehrbringen ohne CRA-Konformität nicht mehr zulässig.
Wir begleiten den CRA als Dokumentations- und Konformitätsfeld:
Sichere Softwareentwicklung, die Erzeugung einer SBOM aus dem Quellcode, Penetrationstests und die technische Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen gehören zum Security-Engineering und damit nicht zu unserem Leistungsumfang. Wir übernehmen die Dokumentations- und Konformitätsseite und arbeiten dafür mit den technischen Verantwortlichen zusammen.
Nach Kontaktaufnahme erhalten sie unsere Geheimhaltungserklärung (NDA) und – auf Grundlage der übermittelten Unterlagen – umgehend die Aufwandsabschätzung. Schnell, unverbindlich.