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Cyber Resilience Act (CRA)

Dokumentation und Konformität für Produkte mit digitalen Elementen nach der Verordnung (EU) 2024/2847 – als Dokumentations- und Konformitäts-Tätigkeitsfeld, bewusst abgegrenzt vom Security-Engineering.

Worum es geht

Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen – Hard- wie Software mit Datenverbindung – zu Cybersicherheit über den gesamten Lebenszyklus. Er folgt der bekannten Logik der CE-Kennzeichnung und gilt branchenübergreifend, auch für vernetzte Maschinen und Steuerungen.

Fristen

Die Verordnung ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die Melde­pflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle gelten seit dem 11. September 2026. Die vollen Anforderungen mit CE-Pflicht greifen ab dem 11. Dezember 2027 – ab dann ist das Inverkehrbringen ohne CRA-Konformität nicht mehr zulässig.

Unser Leistungsumfang

Wir begleiten den CRA als Dokumentations- und Konformitätsfeld:

  • Betroffenheits- und Geltungsbereichsanalyse
  • Einordnung in die Produktklassen (Standard · wichtig, Anhang III · kritisch, Anhang IV)
  • Technische Dokumentation nach Anhang VII
  • EU-Konformitätserklärung und CE-bezogene Unterlagen
  • Dokumentation des Schwachstellen- und Meldeprozesses (PSIRT-Ablauf)
  • Nutzerinformationen und Sicherheitshinweise

Abgrenzung

Sichere Softwareentwicklung, die Erzeugung einer SBOM aus dem Quellcode, Penetrationstests und die technische Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen gehören zum Security-Engineering und damit nicht zu unserem Leistungsumfang. Wir übernehmen die Dokumentations- und Konformitätsseite und arbeiten dafür mit den technischen Verantwortlichen zusammen.

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Wird ein vernetztes Produkt wesentlich verändert, können die Herstellerpflichten – auch nach CRA – übergehen. Zum Feld Betriebssicherheit →

Fristen im Überblick

  • 10.12.2024 In Kraft getreten
  • 11.09.2026 Meldepflichten aktiv (24 h / 72 h / 14 Tage)
  • 11.12.2027 Volle Anwendung – CE verpflichtend

Auf einen Blick

  • Rechtsakt Verordnung (EU) 2024/2847
  • Adressaten Hersteller (primär), Importeure, Händler
  • Updates Sicherheitsupdates mind. 5 Jahre
  • Bußgeld bis 15 Mio. € oder 2,5 % Jahresumsatz

Sprechen wir über ihr Projekt.

Nach Kontaktaufnahme erhalten sie unsere Geheimhaltungserklärung (NDA) und – auf Grundlage der übermittelten Unterlagen – umgehend die Aufwandsabschätzung. Schnell, unverbindlich.