Konformitätsbewertung und Dokumentation nach ATEX (RL 2014/34/EU, 11. ProdSV) sowie Betreiberpflichten nach BetrSichV und GefStoffV – einschließlich Zoneneinteilung und Explosionsschutzdokument. Für Maschinen im US-Export zusätzlich HazLoc-Unterlagen (NEC/NFPA 70).
Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus brennbaren Stoffen und Luft, in dem sich eine Entzündung selbstständig fortpflanzt. Explosionsschutz verfolgt drei Ziele: das Entstehen solcher Atmosphären vermeiden, wirksame Zündquellen ausschließen und – falls dennoch eine Explosion eintritt – deren Auswirkungen konstruktiv begrenzen.
Auf EU-Ebene regeln zwei ATEX-Richtlinien den Explosionsschutz: die Produktrichtlinie 2014/34/EU (Geräte und Schutzsysteme für explosionsgefährdete Bereiche) und die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (Schutz der Beschäftigten). National sind sie in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt, konkretisiert durch die Technischen Regeln (TRGS/TRBS). Lässt sich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht sicher ausschließen, muss der Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument erstellen (§ 6 Abs. 9 GefStoffV).
Eine Explosion setzt das Zusammentreffen mehrerer Faktoren voraus: einen brennbaren Stoff in fein verteilter Form, Sauerstoff (Luft), ein Mischungsverhältnis innerhalb der Explosionsgrenzen und eine wirksame Zündquelle. Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, werden nach Häufigkeit und Dauer in Zonen eingeteilt – für Gase, Dämpfe und Nebel die Zonen 0/1/2, für Stäube die Zonen 20/21/22.
Für Maschinen im US-Export bereiten wir die technischen Unterlagen im Hinblick auf das US-Regelwerk Hazardous (Classified) Locations (HazLoc) auf und prüfen sie – NEC / NFPA 70, Art. 500–506. Ergänzend unterstützen wir im Vorfeld von NRTL-Zulassungsverfahren (UL, FM, CSA). Grundlage ist die weitgehende Harmonisierung der UL-60079-Reihe mit IEC/EN 60079.

Vom ATEX-Regelwerk über die Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung bis zu DGUV und Ex-Zonen – wir behalten für sie den Überblick.
Lässt sich gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht sicher ausschließen, ist es gesetzlich gefordert (§ 6 Abs. 9 GefStoffV). Wir erstellen es prüffähig für ihre Anlage.
Nach Kontaktaufnahme erhalten sie unsere Geheimhaltungserklärung (NDA) und – auf Grundlage der übermittelten Unterlagen – umgehend die Aufwandsabschätzung. Schnell, unverbindlich.