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Explosionsschutz

Konformitätsbewertung und Dokumentation nach ATEX (RL 2014/34/EU, 11. ProdSV) sowie Betreiberpflichten nach BetrSichV und GefStoffV – einschließlich Zoneneinteilung und Explosionsschutzdokument. Für Maschinen im US-Export zusätzlich HazLoc-Unterlagen (NEC/NFPA 70).

Was ist Explosionsschutz?

Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus brennbaren Stoffen und Luft, in dem sich eine Entzündung selbstständig fortpflanzt. Explosionsschutz verfolgt drei Ziele: das Entstehen solcher Atmosphären vermeiden, wirksame Zündquellen ausschließen und – falls dennoch eine Explosion eintritt – deren Auswirkungen konstruktiv begrenzen.

Rechtlicher Rahmen

Auf EU-Ebene regeln zwei ATEX-Richtlinien den Explosionsschutz: die Produktrichtlinie 2014/34/EU (Geräte und Schutzsysteme für explosionsgefährdete Bereiche) und die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (Schutz der Beschäftigten). National sind sie in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt, konkretisiert durch die Technischen Regeln (TRGS/TRBS). Lässt sich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht sicher ausschließen, muss der Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument erstellen (§ 6 Abs. 9 GefStoffV).

Ursachen & Ex-Zonen

Eine Explosion setzt das Zusammentreffen mehrerer Faktoren voraus: einen brennbaren Stoff in fein verteilter Form, Sauerstoff (Luft), ein Mischungsverhältnis innerhalb der Explosionsgrenzen und eine wirksame Zündquelle. Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, werden nach Häufigkeit und Dauer in Zonen eingeteilt – für Gase, Dämpfe und Nebel die Zonen 0/1/2, für Stäube die Zonen 20/21/22.

Schutzmaßnahmen

  • Primär – das Entstehen explosionsfähiger Atmosphäre vermeiden (Substitution, Inertisierung, Lüftung)
  • Sekundär – wirksame Zündquellen vermeiden (Zoneneinteilung, Ex-geschützte Geräte, Erdung gegen statische Aufladung)
  • Tertiär (konstruktiv) – Auswirkungen begrenzen (explosionsfeste Bauweise, Druckentlastung, Explosionsunterdrückung, Entkopplung)

US-Export: Hazardous (Classified) Locations

Für Maschinen im US-Export bereiten wir die technischen Unterlagen im Hinblick auf das US-Regelwerk Hazardous (Classified) Locations (HazLoc) auf und prüfen sie – NEC / NFPA 70, Art. 500–506. Ergänzend unterstützen wir im Vorfeld von NRTL-Zulassungsverfahren (UL, FM, CSA). Grundlage ist die weitgehende Harmonisierung der UL-60079-Reihe mit IEC/EN 60079.

Unsere Leistungen

  • Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach GefStoffV
  • Gefährdungsbeurteilung der Brand- und Explosionsgefahren
  • Einteilung und Dokumentation der Ex-Zonen (Zonenplan)
  • Festlegung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
  • Betriebsanweisungen für explosionsgefährdete Bereiche
  • Aufbereitung und Prüfung technischer Unterlagen für den US-Export (HazLoc / NEC)
  • Unterstützung im Vorfeld von NRTL-Zulassungsverfahren (UL, FM, CSA)
Explosionsschutz: ATEX, Ex-Zonen, Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung, DGUV

ATEX & Regelwerk

Vom ATEX-Regelwerk über die Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung bis zu DGUV und Ex-Zonen – wir behalten für sie den Überblick.

Pflichtdokument Explosionsschutz­dokument

Lässt sich gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht sicher ausschließen, ist es gesetzlich gefordert (§ 6 Abs. 9 GefStoffV). Wir erstellen es prüffähig für ihre Anlage.

Relevante Vorschriften (Auswahl)

  • 2014/34/EU ATEX-Produktrichtlinie
  • 1999/92/EG ATEX-Betriebsrichtlinie
  • GefStoffV Gefahrstoffverordnung
  • BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
  • TRGS/TRBS Technische Regeln

US-Regelwerk (Auswahl)

  • NEC / NFPA 70 Art. 500–506
  • NFPA 497 / 499 Gase / Stäube
  • UL 60079-x harmonisiert mit IEC
  • NRTL UL · FM · CSA
  • OSHA 29 CFR 1910.307

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Nach Kontaktaufnahme erhalten sie unsere Geheimhaltungserklärung (NDA) und – auf Grundlage der übermittelten Unterlagen – umgehend die Aufwandsabschätzung. Schnell, unverbindlich.