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CE-Konformitätsbewertung

Das CE-Konformitätsbewertungsverfahren ist der Schwerpunkt unserer Tätigkeit – von der Ermittlung der zutreffenden EU-Richtlinien und harmonisierten Normen bis zur CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Inklusive Herstellerpflichten und Umstellung auf die Maschinenverordnung 2027.

Das Konformitätsbewertungsverfahren

Mit dem Konformitätsbewertungsverfahren weist der Hersteller nach, dass sein Produkt alle zutreffenden europäischen Rechtsvorschriften erfüllt. Erst nach erfolgreichem Abschluss dürfen die CE-Kennzeichnung angebracht und die Konformitätserklärung ausgestellt werden.

Zu Beginn ist zu ermitteln, welche EU-Richtlinien und -Verordnungen auf das Produkt anzuwenden sind – häufig greifen mehrere zugleich. Die konkrete Umsetzung der Schutzziele erfolgt über harmonisierte Normen: Wendet der Hersteller sie an, gilt die sogenannte Konformitätsvermutung, und die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen wird unterstellt.

Unsere Leistungen

  • Ermittlung der zutreffenden EU-Richtlinien und harmonisierten Normen
  • Durchführung und Dokumentation des Konformitätsbewertungsverfahrens
  • Erstellung der Risikobeurteilung nach dem Stand der Technik
  • Zusammenstellung der technischen Unterlagen
  • Ausarbeitung von Konformitäts- bzw. Einbauerklärung
  • Begleitung bei der CE-Kennzeichnung ihres Produkts

Ob eine notifizierte („zugelassene“) Stelle einzuschalten ist, hängt vom Produkt und der jeweiligen Richtlinie ab. Wir klären diese Frage zu Beginn des Verfahrens und begleiten sie über alle Schritte hinweg.

Neu · ab 20. Januar 2027

Maschinenverordnung 2027

Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie ab – ohne Übergangsfrist. Der Doku-Check prüft die vorhandene Dokumentation rechtzeitig auf Lücken.

MVO 2027: Doku-Check →

Relevante EU-Vorschriften (Auswahl)

  • 2023/1230 Maschinenverordnung (MVO)
  • 2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie
  • 2014/30/EU EMV-Richtlinie
  • 2017/745 Medizinprodukteverordnung (MDR)
  • 2014/68/EU Druckgeräterichtlinie

Herstellerpflichten

Sobald sie Komponenten für den Verkauf oder die Eigennutzung zusammenbauen, wesentlich verändern oder importieren, werden sie zum Hersteller einer Maschine – und tragen nach dem Produkthaftungsgesetz die Verantwortung für die Sicherheit ihres Produkts.

Als Hersteller, Bevollmächtigter oder Importeur müssen sie prüfen, welchen EU-Richtlinien ihr Produkt unterliegt und ob die darin festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Auf dieser Grundlage durchlaufen sie das Konformitätsbewertungsverfahren, stellen die technischen Unterlagen zusammen und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.

Von der Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung

Zum 20. Januar 2027 löst die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) ab. Ab diesem Stichtag dürfen Maschinen ausschließlich nach der neuen Verordnung in den Verkehr gebracht werden – eine Übergangsphase mit Wahlrecht zwischen beiden Rechtstexten ist nicht vorgesehen.

Die MVO erweitert die Anforderungen unter anderem um Aspekte der Digitalisierung, Cybersicherheit und Software. Wir begleiten sie frühzeitig bei der Umstellung ihrer Konformitätsbewertung und ihrer technischen Dokumentation, damit ihre Produkte zum Stichtag rechtssicher dokumentiert sind.

Unsere Leistungen

  • Recherche produktbezogener Richtlinien, Gesetze und Normen
  • Erstellung der Risikobeurteilung
  • Unterstützung sicherheitsgerechte Gestaltung von Maschinen, Anlagen, Prozessen und Produkten
  • Erstellung technischer Dokumentation
  • Ausarbeitung Konformitätserklärung / Einbauerklärung

… und nicht zu vergessen

Die produktbegleitende Dokumentation geht mit der Lieferung in das Eigentum ihres Kunden über. Sie gewährleistet nicht nur einen sicheren Einsatz über viele Jahre, sondern ist auch die Visitenkarte für ihr Produkt. Deshalb sichern wir auch bei Gestaltung und Layout eine hohe Qualität – denn eine professionelle Produktdokumentation ist das Äquivalent für ein ebensolches Produkt.

Stichtag 20. Januar 2027

Ab diesem Tag gilt für Maschinen ausschließlich die EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Umstellung vorzubereiten.

Sprechen wir über ihr Projekt.

Nach Kontaktaufnahme erhalten sie unsere Geheimhaltungserklärung (NDA) und – auf Grundlage der übermittelten Unterlagen – umgehend die Aufwandsabschätzung. Schnell, unverbindlich.